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Der Weg zum Führerausweis

  • Nothelferkurs besuchen.

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises einreichen (frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag).

  • Vorbereiten auf die Theorieprüfung (Verkehrsregel-Theoriekurs, Fragebogen lösen).

  • Basistheorieprüfung absolvieren (frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag).

  • Nach bestandener Theorie – Prüfung: Erhalt Lernfahrausweises (frühestens am 18. Geburtstag.

  • Fahrstunden und Verkehrskunde-Kurs beim Fahrlehrer, evtl. private Lernfahrten.

  • Praktische Prüfung.

  • Neu ab 1.12.2005 2-Phasen-Ausbildung und Führerschein auf Probe

Führerschein auf Probe Die 20- bis 24-jährigen Lenkerinnen und Lenker sind statistisch öfters an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmende. Bei den 18- bis 24-jährigen bilden Verkehrsunfälle sogar die häufigste Todesursache. Wer am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellt oder wer am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurde, erhält den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung nur noch auf Probe. Was bedeutet Führerausweis auf Probe? Bei Ihrem ersten Führerausweis in der Kategorie A bzw. A beschränkt (Motorrad) oder B (Auto) haben Sie eine Probezeit von drei Jahren. Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis beim Punkt 4b. Was muss ich wissen? Sie müssen vor dem Ende Ihrer Probezeit Weiterbildungskurse besuchen.Mit dem Führerausweis auf Probe gilt: null Alkohol beim Fahren.Wenn Sie während der Probezeit einen Führerausweisentzug haben, verlängert sich Ihre Probezeit um ein Jahr. Bei einem zweiten Führerausweisentzug während der Probezeit verlieren Sie den Führerausweis und Sie müssen alles neu machen. Wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis? Wenn Sie die Weiterbildungskurse gemacht haben, schickt Ihnen das Strassenverkehrsamt den unbefristeten Führerausweis am Ende Ihrer Probezeit. Sie müssen nichts unternehmen. Welche Weiterbildungskurse muss ich machen? Vor dem Ende Ihrer Probezeit müssen Sie Weiterausbildungskurse besuchen (WAB-Kurse). Sie müssen diese Kurse rechtzeitig besuchen, sonst verlieren Sie Ihren Führerausweis wieder. Ich habe die Weiterbildung nicht besucht, was jetzt? Nach dem Ende der Probezeit dürfen Sie nicht mehr fahren. Sie haben noch drei Monate Zeit, um die Weiterbildung nachzuholen. Für die Weiterbildungskurse brauchen Sie eine spezielle, beschränkte Fahrbewilligung. Das Strassenverkehrsamt stellt sie Ihnen aus, wenn Sie ihm die Anmeldebestätigung für die Kurse mailen (lafa@stva.zh.ch) oder vorbeibringen. Wenn Sie auch die Nachfrist von drei Monaten verpassen, verlieren Sie Ihren Führerausweis. Sie müssen ein neues Lernfahrgesuch einreichen und die ganze Ausbildung und alle Prüfungen widerholen. Ich habe meinen ausländischen Führerausweis umgetauscht, warum habe ich eine Probezeit? Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, müssen Sie spätestens nach einem Jahr Ihren ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Falls Sie Ihren ausländischen Führerausweis bis dahin weniger als drei Jahre hatten, erhalten Sie auch einen Führerausweis auf Probe. Die Zeit bis zum Umtausch zählt schon als Probezeit. (Quelle Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich)